Das neue Datenschutzgesetz DSG als Chance für KMU

Nutzen Sie das neue Schweizer Datenschutzgesetz. Verwandeln Sie Ihre DSG-Bemühungen in Vorteile und Nachhaltigkeit.

Funktionsbereich

Datenschutz-Folgenabschätzung

Datenschutz-Folgenabschätzungen sind für jedes Projekt, das die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, verpflichtend und müssen durchgeführt werden, bevor das Projekt gestartet wird.

Datenschutzbeauftragter

Organisationen müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um die Einhaltung des Schweizer Datenschutzgesetzes zu gewährleisten und den Schutz personenbezogener Daten zu überwachen.

Rechte der betroffenen Person

Organisationen müssen sicherstellen, dass Einzelpersonen das Recht haben, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, diese zu berichtigen und zu löschen, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht, gegen automatisierte Entscheidungen Einspruch zu erheben.

Meldung von Datenschutzverletzungen

Organisationen müssen die zuständigen Behörden sowie alle betroffenen Personen innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme von der Verletzung informieren.

Zweiter Funktionsbereich

Datenschutzrechte

Das Schweizer Datenschutzgesetz wird Einzelpersonen das Recht gewähren, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, diese zu korrigieren und zu löschen. Es wird ihnen auch erlauben, gegen die Verarbeitung ihrer Daten Einspruch zu erheben und Beschwerden bei der Datenschutzbehörde einzureichen.

Datenübertragbarkeit

Einzelne Personen können ihre personenbezogenen Daten von einem Verantwortlichen zu einem anderen und von einem Format in ein anderes übertragen. Dies erleichtert es ihnen, Dienste zu wechseln und neue Möglichkeiten zu nutzen.

Datensicherheit

Das Schweizer Datenschutzgesetz wird Organisationen verpflichten, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Zerstörung oder Manipulation zu schützen. Dies wird dazu beitragen, dass die Daten von Einzelpersonen sicher und geschützt bleiben.

Datenverwaltung

Das Schweizer Datenschutzgesetz wird von Organisationen verlangen, dass sie ein klares und transparentes Datenverwaltungsframework haben. Dies wird dazu beitragen, dass die Daten von Einzelpersonen verantwortungsbewusst und gemäß dem Gesetz verwendet werden.

Datenschutz

Organisationen werden verpflichtet sein, die Privatsphäre von Einzelpersonen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu respektieren. Dies wird dazu beitragen, dass die Daten von Einzelpersonen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie bestimmt waren, und dass sie nicht missbraucht oder missbraucht werden.

Datentransparenz

Organisationen werden verpflichtet sein, Einzelpersonen klare und prägnante Informationen darüber zu geben, wie ihre personenbezogenen Daten verwendet werden. Dies wird dazu beitragen, dass Einzelpersonen über ihre Rechte informiert sind und informierte Entscheidungen über ihre Daten treffen können.

Aufruf zum Handeln

Erschließen Sie die Kraft des Schweizer Datenschutzgesetzes und übernehmen Sie die Kontrolle über Ihre Daten. Nutzen Sie das Schweizer Datenschutzgesetz und konsolidieren Sie Ihre Daten für mehr Sicherheit und Kontrolle.